Marktordnung

des Ancient Trance Festivals

Bitte lest Euch die Marktordnung genau durch, bevor Ihr Euch bewerbt, so entgehen Euch und uns unangenehme Überraschungen.

Fassung vom 05.09.2024

Alle Angaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

  1. Das Anmeldeformular garantiert keinen Standplatz!

    Erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter und der Überweisung der Marktgebühren eurerseits wird die Anmeldung rechtsverbindlich.

  2. Unsere Standgebühren:

    Alle Angaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%

    Tarif Vorführer:

    Festbetrag von €20,- für vorführende Kunsthandwerker, d.h. für alle, die ihre Waren selber produzieren und dies auf dem Markt vorführen.

    Vorauszahlung: €45,- zzgl. MwSt. / (€52,33 inkl MwSt.)

    Tarif Kunsthandwerker:

    7% vom Nettoumsatz, mindestens €45,- für alle Kunsthandwerker, d.h. für alle, die ihre Waren zu 100 % selbst produzieren (1 Ticket für Standbetreiber*in inklusive)

    Vorauszahlung: €65,- zzgl. MwSt. / (€83,30 inkl MwSt.)

    Tarif Händler:

    12% vom Umsatz, mindestens €130,- von jedem Händler (2 Tickets für Standbetreiber*innen inklusive)

    Vorauszahlung: €155,- zzgl. MwSt. / (€184,54 inkl MwSt.)

    Tarif Gastronomie:

    15% vom Umsatz, mindestens €170,- (3 Tickets für Standbetreiber*innen inklusive)

    Vorauszahlung: €170 + Nebenkosten (Strom+Wasser+Abwasser) zzgl. MwSt. / (mindestens €273,70 inkl MwSt.)

    Die endgültige Umsatzbeteiligung wird (nach Abzug der bereits überwiesenen Vorauszahlung) vor Ort in bar eingesammelt, wahlweise im Nachhinein in Rechnung gestellt.
    Es obliegt im Zweifelsfall der Marktleitung die Tarifierung der Händler – auch nachträglich – zu korrigieren.
    Es ist möglich, beim Ausfüllen der Marktanmeldung eine begrenzte Anzahl vergünstigter Mitarbeitertickets für € 80,- zu reservieren.

  3. Nebenkosten:

    Tarife Vorführer, Kunsthandwerker und Händler

    Die Nebenkostenpauschale beträgt € 25,- (nur Haushaltsstrom).

    Tarif Gastro

    Haushaltsstrom
    € 60,-
    Starkstrom 16A CEE
    € 120,-
    Starkstrom 32A CEE
    € 220,-
    Wasseranschluss
    zusätzlich € 25,-
    Abwasseranschluss (nicht überall möglich)
    zusätzlich € 25,-

    Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. Vorauszahlung:

    • Die Platzzuweisung erfolgt bei Anreise nach Vorlage der Anmeldebestätigung.

      Der Standplatz ist nicht verhandelbar. Wir verlassen uns auf Eure exakt angegebenen Standmaße.

    • Befahren des Marktgeländes

      ist nur zum Auf- und Abbau mit Auto etc. möglich! Das Auto kann während des Aufbaus NICHT an allen stellen stehenbleiben. Bitte schnell ausladen – wegfahren – aufbauen.
      Warenanlieferungen müssen vor 10 Uhr passieren. Alle Pkw/Lkw können auf einem separaten Parkplatz abgestellt werden. Auto oder Bus am Stand ist nicht möglich, Hänger nur nach Absprache. Bitte beachtet das bei Eurem Standaufbau.

    • Auf- und Abbau

      Aufbau ist möglich von Dienstag, 29.7.2025 ab 12 Uhr bis Donnerstag, 31.7.2025 um 12 Uhr. Abbau ab Sonntag nach dem Ende der Konzerte und Abschlusszeremonie, frühestens ab 24.00 Uhr.

      Ausnahmen für Auf- und Abbau sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung bis zum 31.7.2023 möglich.

    • Marktzeiten

      Marktzeiten sind von Donnerstag, 31.7.2025 ab 12 Uhr bis Sonntag, 3.8.2025 um 22 Uhr.
      Nachts zwischen 01:00 und 08:00 ist der Markt geschlossen.

    • Strom- und Wasseranschluss

      Die Versorgung muss zwingend im Vorfeld angemeldet werden.
      Strom:

      Wir erlauben ausschließlich Kabel, Verbraucher und Verteiler die mindestens Spritzwassergeschützt (IP44) sind.*

    • Wasser:

      Alle Trinkwasserleitungen müssen DVGW-Zugelassen sein*. Wir stellen 3/4" Anschlüsse bereit. Rechnet mit min. 20m Leitung, die Ihr zum nächsten Verteiler benötigt.

      *Unsere Elektriker und Installateure sind dazu berechtigt, die Versorgung der Händler außer Betrieb zu nehmen sofern sich deren Anlagen nicht an geltende Sicherheitsstandards oder deren maximal erlaubte Abnahmeleistung halten, insbesondere auch – aber nicht ausschließlich – wenn es wiederholt durch die Anlagen der Händler zu Fehlern in der Gesamtversorgung kommt.

    • Für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit

      ...ist jeder Standbetreiber in seinem Bereich selbst verantwortlich. Gastro-Anbieter bringen bitte eigene Mülleimer für ihren Stand mit.

      Nutzung zertifiziert kompostierbarem Geschirrs

      Gastronomie-Anbieter nutzen ausschließlich mehrweg- oder kompostierbares Geschirr und Besteck.
      Wir behalten uns vor, dieses zu überprüfen.

      Von Gästen mitgebrachtes Geschirr

      Gastronomie-Anbieter sind dazu aufgefordert, Speisen und Getränke in von Gästen mitgebrachtes Geschirr zu servieren, sofern dieses in angemessener Größe und Sauberkeit gereicht wird. Die Gastronomie-Anbieter bereiten sich in ihrem Workflow auf dieses Angebot vor.

      Mehrweg- / Spülprämie

      Wir regen an, in Gästegeschirr servierte Speisen und Getränke preislich zu vergünstigen (sofern Ihr selbst nicht schon Mehrweggeschirr nutzt).

      Glasgeschirr

      Wir wollen bis zum Ende barfuß tanzen. Darum darf kein Glasgeschirr in Umlauf gebracht werden.

      Recycling

      Dieser Punkt ist uns wichtig, d.h. Ihr bringt entweder entsprechend Möglichkeiten (mehrere Mülleimer) mit um zu trennen oder ihr nehmt Euren nicht getrennten Müll wieder mit nach Hause. Außerdem wird es mehrere Möglichkeiten geben, Euren Müll direkt auf dem Gelände zu trennen.

      Wir wollen keine klassischen Wegwerfprodukte mehr auf dem Festival haben.

    • Das vertragliche Warenangebot ist verbindlich

      Für ein ausgewogenes Warenangebot und ein faires Miteinander mit den anderen Standbetreibern ist es erforderlich, dass Ihr Euch an die mit uns getroffenen Absprachen bezüglich der von Euch angebotenen Waren haltet.
      Insbesondere Warenklassen, die Ihr nicht ausdrücklich in Eurer Anmeldung genannt habt und dennoch anbietet bedürfen in jedem Fall einer Bestätigung durch uns*.

      Wir sind berechtigt, bei Zuwiderhandlung gegen dieses Gebot, die Waren vom weiteren Verkauf auf unserem Markt auszuschließen. Die Deutungshoheit obliegt im Zweifelsfall unserem Marktteam.

    • Haftungsrisiko

      Der Standbetreiber trägt das volle Haftungsrisiko für seinen Stand und ist für eine entsprechende Versicherung sowie alle lebensmittelhygienischen und gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Eine Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall zwingend erforderlich und kann von uns zur Überprüfung eingefordert werden.

      Der Standbetreiber sorgt rund um die Uhr für angemessene Sicherung seiner Waren und Wertgegenstände. Es befinden sich auch Nachts Personen auf dem Festivalgelände.



Einladungen und Absagen verschicken wir nach Ende der Anmeldefrist bis zum 15. April 2025 - bitte verzichtet auf vorheriges Nachfragen.


Wir freuen uns auf bunte, phantasievolle Standkonzepte!

Zeigt uns, warum Ihr dabei sein solltet :-)